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Privatrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 10. September 2019 (400 19 86)

Die Substanziierung der Mängelrüge – eine Gratwanderung

In einer Mängelrüge muss der Mangel, der gerügt werden soll, genau angegeben werden. An diesem Erfordernis scheiterte im vorliegenden Fall die Klage einer Bauherrschaft. Der Fall zeigt, dass es nicht einfach ist, eine Mängel­rüge rechtsgenüglich zu formulieren, zumal solche Rügen grundsätzlich «sofort nach der Entdeckung» (Art. 370 Abs. 3 OR) und damit zumeist ohne fundierte…

Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 24. Mai 2020 (ZB.2019.24)

Mängelrüge bei Planmängeln

Vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt zu beurteilen war ein Gesamtvertrag mit einem Architekten. Auch wenn ihm einschlägiger Sachverstand abgeht, ist der Bauherr (sofern nicht anders vereinbart) nicht gehalten, die Pläne durch einen Sachverständigen auf Mängel prüfen zu lassen.

Entscheid des Bundesgerichts vom 2. November 2021 (5A_86/2021)

Anerkennung der Schlussabrechnung und die Ungewöhnlichkeitsregel

Die SIA-Norm 118 enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur gelten, wenn die Parteien sie übernehmen. Das gilt auch für Art. 154, dessen Gegenstand die «Einreichung und Prüfung» der Schlussabrechnung ist. Diese Bestimmung, nach der die «Schlussabrechnung mit dem Prüfungsbescheid der Bauleitung als beidseitig anerkannt» gilt, gibt hier nicht zum ersten Mal zu reden (z.B. BR/DC 2012, S…

Commentaire de l’arrêt du Tribunal cantonal valaisan, C1 18 21, du 24 août 2020, RVJ 2021, p. 271

Une clause de dédit comme indemnité de résiliation anticipée (art. 377 CO)

In diesem Urteil untersucht das Walliser Kantonsgericht, ob ein Wandelpön im Sinne von Art. 160 Abs. 3 OR von einem Bauherrn bezahlt werden muss, der den Vertrag gemäss Art. 377 OR gekündigt hat. Da es den dispositiven Charakter der Bestimmung anerkennt, hält es daran fest und lehnt die Möglichkeit ab, den Betrag gemäss Art. 163 Abs. 3 OR zu reduzieren. Der Kommentar zeigt auf, warum es…

Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 12. August 2021 (HE210081-O)

Bauhandwerkerpfandrecht: Ist eine definitive Bankgarantie, die zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit führt, eine hinreichende Sicherheit?

Der geografische Nachteil, der sich daraus ergibt, dass eine im Rahmen der provisorischen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts geleistete definitive Bankgarantie hinsichtlich eines in Zürich gelegenen Grundstücks als Gerichtsstand Basel vorsieht, ist vernachlässigbar gering. Er macht die Bankgarantie deshalb nicht unzureichend im Sinn von Art. 839 Abs. 3 ZGB.

Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 20. Oktober 2021 (HG190086-O)

Von der Substanziierung des erbrachten Leistungsanteils in Prozenten («q») beim Honorar nach den aufwandbestimmenden Baukosten

Eine Honorarklage wurde zum Bumerang, weil die Substanziierung des erbrachten Leistungsanteils nicht gelang. Das Urteil des Handelsgerichts Zürich offenbart eine grundlegende Schwäche des Honorars nach den aufwandbestimmenden Baukosten (Art. 7 SIA-102, 2014): Dieses Honorarmodell berücksichtigt nicht, wie entsprechende Honorarforderungen in einem Zivilprozess substanziiert werden könnten.

Arrêt du Tribunal fédéral du 30 septembre 2021 (4A_155/2021)

La nature de la décision portant sur la récusation de l’expert

Laut Bundesgericht stellt der Entscheid über den Ausstand eines Sachverständigen eine prozessleitende Verfügung dar, die von einem delegierten Richter erlassen werden kann. Dieser Entscheid kann in analoger Anwendung von Art. 50 Abs. 2 ZPO innerhalb von zehn Tagen angefochten werden (Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO).