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Zivilprozessrecht

Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 17. September 2014 (LB130063; ZR 2014, Nr. 80, S. 271 ff.)

Kein Bauhandwerkerpfandrecht, jedoch ­Verkäuferpfandrecht für Hausverkäufer

Das Obergericht des Kantons Zürich bezweifelt, dass General- und Totalübernehmer, die nicht selber Bauarbeiten ausgeführt haben, baupfandberechtigt sind. War die klagende Partei keine Bauunternehmung im Sinne des Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB, sondern eine Grundstückverkäuferin, ist die Eintragung eines Baupfandrechts zur Sicherung ihrer Kaufpreisforderung ausgeschlossen. Wird mit der Klage auf…

ATF 140 III 561

Délais de déchéance et autorisation de procéder

Sind die Verwirkungsfristen des materiellen Rechts als «weitere besondere gesetzliche Klagefristen» i.S.v. Art. 209 Abs. 4 Satz 2 ZPO zu betrachten? Präzisierung des BGer über die Tragweite dieser Bestimmung.
Michel Heinzmann, Laurent Grobéty
BR-DC 3/2015 | S. 169

Arrêt de la IIe Cour de droit civil du Tribunal fédéral 5D_136/2014 du 3 février 2015

L’influence des parties sur la compétence ­matérielle

Bei der örtlichen Zuständigkeit ist der Handlungsspielraum der Parteien erheblich. Wesentlich kleiner ist ihr Spielraum mit Bezug auf die sachliche Zuständigkeit. Doch gibt es auch hier Möglichkeiten, wie dieses Urteil in Erinnerung ruft.

Befundaufnahme und vorsorgliche Beweisführung im Bauprozess

Die beiden Rechtsbehelfe der Befundaufnahme nach Art. 367 Abs. 2 OR und der vorsorglichen Beweisaufnahme nach Art. 158 ZPO werden in der Praxis häufig nicht klar voneinander abgegrenzt. Die Analyse der beiden Behelfe zeigt, dass es einen deckungsgleichen Kernbereich gibt. In beiden Verfahren gehört es zu den typischen Aufgaben des Gutachters, das Werk (oder bestimmte Teile desselben) mit dem nach…

Mediation in UK Construction Disputes

Mediation wird im Vereinigten Königreich immer populärer. John Redmond berichtet von seinen praktischen Erfahrungen und schält die Vorzüge dieser Methode der aussergerichtlichen Streiterledigung heraus, ohne dabei die Schwachpunkte zu übersehen. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass die öffentliche Hand nicht immer in der Lage ist, auf eine einvernehmliche Lösung eines Baukonflikts hinzuarbeiten…

Aussergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland

Der ordentliche Gerichtsprozess in Bausachen ist mit strukturellen Schwierigkeiten verbunden, die sich mit gesetzgeberischen Mitteln nicht ausräumen lassen. Der Trend geht denn auch in Deutschland hin zur aussergerichtlichen Streiterledigung, dies jedenfalls bei grösseren Bauvorhaben. Ulrich Locher plädiert für eine intensivere Nutzung entsprechender Methoden. Nicht nur Kosten und Zeitersparnis…

Arbitration in Construction Cases: the Dutch Experience

In den Niederlanden werden Bausachen zumeist durch Schiedsgerichte entschieden. Die wichtigste Institution ist das «Arbitration Board for the Building Industry» (ABBI), das 1907 gegründet wurde. Allein im Jahr 2014 fällte das ABBI rund 700 Urteile. Jan Willem Bitter führt dessen Erfolg auf folgende Faktoren zurück: die langjährige Erfahrung und den Umstand, dass seine Entscheide öffentlich …

Construction Disputes in Belgium – A call to think outside of the box

Gerichtsverfahren in Bausachen dauern auch in Belgien lange. Eine Dauer von sieben Jahren oder mehr ist nicht aussergewöhnlich. Alternativen gibt es, sie kommen jedoch selten zum Einsatz. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in diesem Bereich eher selten und die Mediation kommt kaum vor. Marco Schoups und Geert De Buyzer gehen nicht von einer prinzipiellen Ablehnung, sondern davon aus, dass man sich in…