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Zivilprozessrecht

Bauhandwerkerpfandrecht / Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs (per Juni 2020)

Bauhandwerkerpfandrecht – Eintragungsfrist – Voll­en­dung der Arbeit – Beweismass – ZGB 839 II, ZGB 961 I Ziff. 1 (Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – ­Délai légal pour l’inscription – Achèvement des travaux – Degré de la preuve – CC 839 II, CC 961 I ch. 1)
Jörg Schmid, Bettina Hürlimann-Kaup, Maryse Pradervand-Kernen
BR/DC 3/2020 | S. 160

Wenn die Gerichte der klagenden Partei den ­Teppich unter den Füssen wegziehen und diese nichts dazu sagen darf

Das Bundesgericht hatte mit BGE 143 III 545 zu entscheiden, wie ein Pauschalpreis anzupassen ist, wenn einseitige Bestellungsänderungen vorliegen. Der Entscheid ist aber auch unter prozessualen Gesichtspunkten von Interesse. Die vom Bundesgericht verlangte Berechnungsweise erfordert ein anderes Tatsachenfundament, als es im kantonalen Verfahren vorgebracht worden ist. Es stellt sich die Frage, ob…

Die objektive Klagenhäufung im ­Ausweisungsverfahren

Dem Instrument der objektiven Klagenhäufung kommt in der Praxis eine besondere Bedeutung zu. Ausweisungs­begehren gegen einen Mieter oder illegalen Hausbesetzer werden nicht selten mit anderen Rechtsbegehren verbunden (offene Mietzinse, Schadenersatz, Rechtsöffnungsbegehren, etc.). Sowohl im summarischen Verfahren (Rechtsschutz in klaren Fällen) als auch im vereinfachten Verfahren stellt sich die…

Urteil des Bundesgerichts vom 21. Dezember 2018 (5A_331/2018), Publikation in der amtlichen Sammlung ­vorgesehen

Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung: materielle Kennzeichen und ihre prozessualen ­Auswirkungen für die Kraftloserklärung

Eine «Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung» kann ähnliche Ziele erreichen wie ein Papier-Schuldbrief. Für ihre Kraftloserklärung zuständig ist daher das Gericht am Ort, an dem das pfandbelastete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist (Art. 43 Abs. 2 ZPO).

Urteil des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. September 2018 (ZK1 17 158)

Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts vor Beginn der Viermonatsfrist

Die bloss abstrakte Möglichkeit einer Rangverschlechterung zulasten des Bauhandwerkers genügt, um die für die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts erforderliche Gefährdung des Pfandanspruchs anzunehmen. Als gerichtsnotorische Tatsache muss die abstrakte Ranggefährdung weder behauptet noch nachgewiesen werden.

Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Juli 2018 (HG170237-O)

Umfasst eine in einem Werkvertrag enthaltene ­uneingeschränkte Gerichtsstandsklausel auch die Klage auf definitive Eintragung eines ­Bauhandwerkerpfandrechts?

Kriterien für die Auslegung einer uneingeschränkten Gerichtsstandsklausel hinsichtlich ihrer sachlichen Reichweite nach dem Vertrauensprinzip.

Arrêt du Tribunal fédéral ATF 144 III 519 (4A_11/2018 du 8 octobre 2018)

Allégation et contestation : le ping-pong procédural

Die rechtsgenügliche Behauptung von Tatsachen ist im Zivilprozess von zentraler Bedeutung. Der Grad der Präzision hängt dabei von der Reaktion der beklagten Partei ab. Wenn diese den geltend gemachten Betrag bestreitet, muss die klagende Partei die verschiedenen Posten ihrer Forderung präzisieren. Alsdann ist es Aufgabe der beklagten ­Partei anzugeben, welche Posten sie bestreitet. Tut sie dies…