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From the magazine BR/DC 3/2020 | S. 164-166 The following page is 164

Schiedsgerichtsbarkeit / Arbitrage (per Juni 2020)

Berechnung des Baurechtszinses (Calcul de la rente du droit de superficie)

(176) 1. Die Eidgenossenschaft hatte der Baugenossenschaft A diverse in ihrem Eigentum stehende Grundstücke im Baurecht überlassen. Gemäss Vertragswerk der Parteien sollte der Baurechtszins ab dem 1. Januar 2016 durch die Chambres suisse des experts in Lausanne festgesetzt werden. Der vom Experten festgesetzte Baurechtszins konnte weiter einem Einzelschiedsgericht unterbreitet werden. 2. Der ­beigezogene Experte setzte die Baurechtszinse auf CHF 933 625.51 im Jahr fest. Die Baugenossenschaft gelangte gegen diese Baurechtszinsfestsetzung an den Ein­zelschiedsrichter, welcher den Baurechtszins auf CHF 605 471.99 im Jahr festsetzte (E. A.a). 3. Die Baugenossenschaft führt gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht mit den Begehren, dass der Baurechtszins auf der Grundlage eines Zinses von 2% (und nicht von 3,5%) festgesetzt werde und subsidiär die Sache zu neuem Entscheid an den…

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