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Vertragsrecht

Urteil des Bundesgerichts vom 11. November 2020 (4A_258/2020)

Die Kausalität bei pflichtwidriger Unterlassung und der Einwand des hypothetischen Alternativ​verhaltens

Vertragspflichten können nicht nur durch ein pflichtwidriges Tun, sondern auch durch ein pflichtwidriges Unterlassen verletzt werden. Solche Unterlassungen können einen Schaden verursachen. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Schaden effektiv durch die Unterlassung verursacht wurde oder ob dieselben Folgen nicht ohnehin, d.h. auch bei einem pflichtgemässen Verhalten, eingetreten wären.

Urteil des Bundesgerichts vom 6. August 2020 (4A_78/2020)

Übermässigkeit der Kosten der Nachbesserung

Eine Nachbesserung kann nach Art. 368 Abs. 2 OR nur verlangt werden, wenn sie «dem Unternehmer nicht übermäs­sige Kosten verursacht». Der vorliegende Fall gab dem Bundesgericht die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu diesem Thema zu präzisieren.

Weitere Verträge und Haftpflichtrecht / Autres contrats et responsabilité civile (per Juni 2021)

Responsabilité du propriétaire d’ouvrage – CO 58; CC 679 – Preuve du dommage et de la causalité – CC 8; CO 42 (Haftung des Werkeigentümers – OR 58; ZGB 679 – Beweislast für Schaden und Kausalität – ZGB 8; OR 42)

Kooperative Vertragsgestaltung – alle gewinnen oder alle verlieren

Die Schweizer Baubranche ist von Misstrauen und Konflikten geprägt, die nicht selten im Gerichtssaal enden. Dies ist nicht zuletzt dem Interessenkonflikt geschuldet, der dem klassischen Bau- und Planervertrag zugrunde liegt. Patrick Schurtenberger zeigt in seinem Beitrag auf, wie mittels alternativer, auf eine intensivierte Kooperation abzielender Vertragsmodelle dieses Spannungsverhältnis…

Architekten- und Ingenieurvertrag / Contrat d’architecte et d’ingénieur (per Dezember 2021)

Auftrag – Haftung des Architekten bei Kostenüberschreitungen – Schlüssiger Sachvortrag zum hypothetischen Alternativverhalten (Mandat – Responsabilité de l’architecte en cas de dépassement des coûts – Allégations de faits concluants pour un comportement alternatif hypothétique)