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From the magazine BR/DC 3/2021 | S. 149-150 The following page is 149

Urteil des Bundesgerichts vom 6. August 2020 (4A_78/2020)

Übermässigkeit der Kosten der Nachbesserung

Eine Nachbesserung kann nach Art. 368 Abs. 2 OR nur verlangt werden, wenn sie «dem Unternehmer nicht übermäs­sige Kosten verursacht». Der vorliegende Fall gab dem Bundesgericht die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu diesem Thema zu präzisieren.

Selon l’art. 368 al. 2 CO, il n’est possible d’obliger l’entrepreneur à réparer l’ouvrage que « si la réfection est possible sans dépenses excessives ». La présente affaire a donné l'occasion au Tribunal fédéral de préciser sa jurisprudence à ce sujet.

Der Fall

(257) Eine Einzelfirma erstellte im Rahmen des Umbaus eines Hauses eine Deckenbeleuchtung, welche den Eindruck eines Sternenhimmels erwecken sollte. Die Kosten für diese Lichtinstallation betrugen CHF 13 024.90 (zzgl. MwSt.). Die Bauherrschaft machte später geltend, die Installation sei mangelhaft. Sie verlangte die Nachbesserung. Als die Einzelfirma die Nachbesserung nicht vornahm, machte die Bauherrschaft den Nichterfüllungsschaden in der Höhe der Kosten…

[…]