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Sachenrecht

L’aléa ruissellement : un « nouveau » danger naturel et sa portée en droit

Der Oberflächenabfluss in der Schweiz nimmt zu; damit ist eine erhöhte Gefährdung von Gebäuden und der übrigen ­Infrastruktur verbunden. Die neue Gefährdungskarte des Bundes hat Jean-Baptiste Zufferey und Matthieu Seydoux veranlasst, ausgewählte Rechtsfragen, die sich hier stellen (gesetzliche Grundlage, Rechtsnatur der Karte, Verantwortlichkeiten des Staates, des Werkeigentümers und des…

Enteignung der Nachbarrechte / Expropriation des droits du voisinage (per Oktober 2020)

Auswirkungen des Verkaufs einer fluglärmbelasteten Liegenschaft auf die Parteistellung in einem laufenden Enteignungsverfahren und auf das Kriterium der Unvorhersehbarkeit (Effets de la vente d’un bien-fonds, exposé au bruit lié au trafic aérien, sur la qualité de partie dans une procédure d’expropriation en cours et sur le critère de l’imprévisibilité)

Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 19. Dezember 2019 (ZR 2020, 49)

Provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts: Funktionale Einheit zwischen ­pfandgeschützten und nicht pfandgeschützten ­Arbeiten

Abfuhr- und Entsorgungsleistungen sind pfandberechtigt, wenn sie eine funktionale Einheit mit Arbeiten derselben Unternehmung zum Erstellen eines Bauwerks bilden. Bei diesen Arbeiten muss es sich nicht notwendigerweise um Abbrucharbeiten handeln.

Bauhandwerkerpfandrecht / Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs (per Dezember 2020)

Bauhandwerkerpfandrecht – Bedeutung der Anerkennung der Werklohnforderung durch den Besteller im Fall eines Drittpfandverhältnisses – ZGB 839 (Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – Portée de la reconnaissance de la créance du prix de l’ouvrage par le maître en cas de rapport de gage appartenant à un tiers – CC 839)

Urteil des Bundesgerichts vom 21. Dezember 2018 (5A_331/2018), Publikation in der amtlichen Sammlung ­vorgesehen

Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung: materielle Kennzeichen und ihre prozessualen ­Auswirkungen für die Kraftloserklärung

Eine «Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung» kann ähnliche Ziele erreichen wie ein Papier-Schuldbrief. Für ihre Kraftloserklärung zuständig ist daher das Gericht am Ort, an dem das pfandbelastete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist (Art. 43 Abs. 2 ZPO).