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From the magazine BR/DC 6/2020 | S. 334-335 The following page is 334

Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 19. Dezember 2019 (ZR 2020, 49)

Provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts: Funktionale Einheit zwischen ­pfandgeschützten und nicht pfandgeschützten ­Arbeiten

Abfuhr- und Entsorgungsleistungen sind pfandberechtigt, wenn sie eine funktionale Einheit mit Arbeiten derselben Unternehmung zum Erstellen eines Bauwerks bilden. Bei diesen Arbeiten muss es sich nicht notwendigerweise um Abbrucharbeiten handeln.

Les prestations d’évacuation et d’élimination profitent de l’hypothèque légale s’ils forment une unité fonctionnelle avec les travaux effectués par la même entreprise pour la construction d’un ouvrage. Ces travaux ne doivent pas nécessairement être des travaux de destruction.

Der Fall

(529) Eine Bauhandwerkerin/Gesuchstellerin nahm im Auftrag einer Baumeisterin für die Überbauung von sechs im Eigentum verschiedener Personen stehenden Grundstücken Abfuhr- und Entsorgungsleistungen sowie Beton-, Kies- und Mörtellieferungen vor. Am 20. Juni 2018 beantragte sie für die Absicherung der von ihr geltend gemachten Werklohnforderung in Höhe von insgesamt CHF 221 282.35 zuzüglich Zins (super-)provisorisch die Eintragung eines…

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