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From the magazine BR/DC 6/2020 | S. 363-365 The following page is 363

Miteigentum und Stockwerkeigentum / Copropriété ordinaire et propriété par étages (per Dezember 2020)

Gesetzliche Vorkaufsrechte im Miteigentums- und Baurechtsverhältnis (Droits de préemption légaux en cas de ­copropriété et de droit de superficie)

(564) Art. 681 Abs. 2 ZGB bestimmt, dass das Vorkaufsrecht entfällt, wenn das Grundstück an eine Person veräus­sert wird, der ein Vorkaufsrecht im gleichen oder in einem vorderen Rang zusteht. Beschwerdeführerin und Beschwerdegegner haben sich auf ein gleichrangiges Vorkaufsrecht an einem selbständigen und dauernden Baurecht berufen, als Miteigentümer des Grundstücks, das mit diesem selbständigen und dauernden Baurecht belastet ist. Vor Bundesgericht war nun streitig, in welchem Zeitpunkt das gleich- oder vorrangige Vorkaufsrecht der erwerbenden Person bestehen muss, damit Art. 681 Abs. 2 ZGB greift und das Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten entfällt (E. 6.1). Das Bundesgericht stellte darauf ab, dass der Beschwerdegegner bereits Stockwerkeigentümer und vorkaufsberechtigt war, als das Baurechtsgrundstück an die…

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