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Vergaberecht

Ausnahmen vom Beschaffungsrecht aus Sicherheitsinteressen

Zur Anwendung von Art. 10 Abs. 4 lit. a und Art. 20 Abs. 3 BöB

Das Gesetz ermöglicht in Art. 20 Abs. 3 BöB, dass sicherheits­relevante Leistungen ungeachtet des Schwellenwerts im Einladungsverfahren beschafft werden können. Noch weiter geht Art. 10 Abs. 4 lit. a BöB. Nach dieser Bestimmung findet das Beschaffungsrecht keine Anwendung, wenn dies zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit er­forderlich ist. Zu diesen Ausnahmetatbeständen gibt es nur…
Julia Bhend, Alexandra Williams-Winter
BR/DC 2/2022 | S. 77

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2022 (B-3580/2021)

Bei Freihandvergaben: Rechtsschutzversagen

Das BVGer legt das neue BöB so aus, dass bei überschwelligen Freihandvergaben der Sekundärrechtsschutz nicht zur Verfügung steht. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass der Beschwerdeweg gegenüber Freihandzuschlägen verschlossen ist, wenn die aufschiebende Wirkung nicht gewährt wird oder wenn es um einen Auftrag ausserhalb des Staatsvertragsbereichs geht.

BGE (ATF) 148 II 106

Zur Verjährung des Sanktionsanspruchs

Sieht die anwendbare Gesetzgebung nichts anderes vor, verjährt der vergaberechtliche Sanktionsanspruch binnen fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die der Sanktion zugrunde liegende Pflichtverletzung aufgehört hat. Bei unerlaubter Untervergabe beginnt der Fristenlauf mit der Beendigung der betreffenden Subunternehmerleistungen.
Martin Beyeler
BR/DC 4/2022 | S. 195

4. Vergabeverfahren / Procédure d’adjudication (per August 2022)

Wallis – Ausnahmetatbestände – Güterbeschaffung im Rahmen einer günstigen, zeitlich befristeten Gelegenheit (Valais – Circonstances exceptionnelles – Acquisition de biens à l’occasion d’une opportunité favorable et limitée dans le temps)
Martin Beyeler, Christoph Jäger, Stefan Scherler
BR/DC 4/2022 | S. 204