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From the magazine BR/DC 4/2022 | S. 190-194 The following page is 190

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2022 (B-3580/2021)

Bei Freihandvergaben: Rechtsschutzversagen

Das BVGer legt das neue BöB so aus, dass bei überschwelligen Freihandvergaben der Sekundärrechtsschutz nicht zur Verfügung steht. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass der Beschwerdeweg gegenüber Freihandzuschlägen verschlossen ist, wenn die aufschiebende Wirkung nicht gewährt wird oder wenn es um einen Auftrag ausserhalb des Staatsvertragsbereichs geht.

Le Tribunal administratif fédéral interprète la nouvelle LMP en ce sens qu’il n’existe pas de protection juridique secondaire en cas d’adjudication de gré à gré exceptionnel au-delà du seuil lorsqu’il n’accorde pas d’effet suspensif au recours ou qu’il s’agit d’un marché non soumis aux accords internationaux.

Der Fall

(309) 1. Die öffentliche Auftraggeberin hatte einen Dienstleistungsauftrag betreffend Betrieb und Wartung sowie Ergänzung und Erweiterung einer bestehenden Software gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB freihändig vergeben. Eine Konkurrentin focht den entsprechenden Zuschlag vor dem…

[…]