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From the magazine BR/DC 4/2022 | S. 200-203 The following page is 200

1. Geltungsbereich / Champ d’application (per August 2022)

Subjektiver Geltungsbereich / Champ d’application ratione personae

Bund – Post – Beschaffung von Briefkästen (TAF – Poste – Acquisition de boîtes aux lettres)

(311) 1. «Gemäss Art. 18 Abs. 1 PG hat die Post das ausschliessliche Recht, Briefe bis 50 Gramm zu befördern. Soweit die Post CH AG, der die Grundversorgung übertragen ist, dieses Monopol ausübt, erbringt sie ‹reservierte Dienste›, auf welche das Vergaberecht anwendbar ist […]. Indessen umfassen die Tätigkeiten der Schweizerischen Post AG insgesamt überwiegend nicht reservierte Dienste, welche auch Dritte anbieten können (Art. 3 POG […]). Insoweit unterstehen sie bzw. ihre Konzerngesellschaften nicht dem [aBöB].» 2. Bei der «vorliegenden Beschaffung [geht es] um den jährlichen Ersatzbedarf von ca. 1000 Stück Briefein­würfe (Briefkästen). Diese dienen unbestrittenermassen und zum weitaus grössten Teil den Postdiensten der Schweizerischen Post AG zur Beförderung von Briefen unter 50 Gramm …

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