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Öffentliches Recht

Die Aufgabenübertragungskonzession

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2021 (B-2457/2020)

Das BVGer bestätigt, dass bereits das aBöB Dienstleistungskonzessionen sowie Übertragungen von öffentlichen Aufgaben erfasste. Das führt unter dem neuen Art. 9 BöB zur Frage, ob alle Geschäfte, die dieser Bestimmung unterliegen, vom Staatsvertragsbereich ausgenommen sind.