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From the magazine BR/DC 1/2022 | S. 24-26 The following page is 24

Die Aufgabenübertragungskonzession

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2021 (B-2457/2020)

Das BVGer bestätigt, dass bereits das aBöB Dienstleistungskonzessionen sowie Übertragungen von öffentlichen Aufgaben erfasste. Das führt unter dem neuen Art. 9 BöB zur Frage, ob alle Geschäfte, die dieser Bestimmung unterliegen, vom Staatsvertragsbereich ausgenommen sind.

Le TAF confirme que déjà l’ancienne LMP s’appliquait aux concessions de services et aux délégations de tâches publiques. De ce fait, la question se pose de savoir si toutes les affaires que l’art. 9 LMP appréhende désormais sont exclues du champ d’application de l’accord international.

Der Fall

(2) 1. Die Vergabestelle suchte in casu nach drei Leistungserbringerinnen, welche nach Erledigung gewisser durch die Vergabestelle direkt vergüteter Vorbereitungsarbeiten Mitglieder eines Beraterpools werden sollten, auf den alle Unternehmen zugreifen können, welche mit dem Bund oder mit Kantonen Zielvereinbarungen (gemäss EnG und CO2-Gesetz) be­treffend Senkung von CO2-Emissionen abgeschlossen haben…

[…]