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Obligationenrecht AT

Urteil des Bundesgerichts vom 6. August 2018 (4A_189/2018)

Ein mangelhaftes Gerüst, ein Sturz und wie der ­Gerüstbauer dafür haftet

Der Gerüstbauer haftet gegenüber Dritten für Schäden aufgrund von Werkmängeln des vermieteten Gerüstes (Werkeigentümerhaftung, Art. 58 OR). Das gilt auch dann, wenn das Gerüst in die Obhut des Bestellers übergegangen ist und mit diesem im Vertrag über die Gerüstmiete keine Kontroll- und Instandhaltungspflichten des Gerüstbauers vereinbart wurden.

Le nouveau droit de la prescription : éléments choisis

Am 1. Januar 2020 tritt das revidierte Verjährungsrecht in Kraft. Die Verjährungsvorschrift im Werkvertragsrecht (Art. 371 Abs. 1 OR) wurde zwar nicht angetastet – und doch sind die Neuerungen auch für die Baupraxis relevant. Unter anderem werden Verjährungsfristen für Ansprüche aus Personenschäden verlängert. Doch geht die Revision weiter. Pascal Pichonnaz beleuchtet ausgewählte…

Arrêt du Tribunal cantonal vaudois du 16 janvier 2018 (HC/2018/20)

Comment un maître de l’ouvrage peut-il payer un sous-traitant sans perdre d’argent ?

Dieser Entscheid des Kantonsgerichts Waadt handelt von einem Bauherrn, der einen Subunternehmer direkt bezahlt hat, um jetzt diesen Betrag von der Vergütung, die er dem Generalunternehmer schuldet, abzuziehen. Der vorliegende Urteilsbericht greift die damit verbundenen Rechtsfragen etwas detaillierter auf.

Entscheid des Bundesgerichts vom 6. September 2017 (BGer 4A_113/2017)

Merkantiler Minderwert eines Gebäudes

Der sog. «merkantile Minderwert» fristete bislang gewissermassen ein schadenersatzrechtliches Mauerblümchen­dasein – mit der Rechtsprechung zum Verkauf von Unfallautos als Stammbiotop (BGE 64 II 137, BGE 84 II 158). Mit dem vorliegenden Entscheid hat das Bundesgericht dem merkantilen Minderwert nun ein neues Verbreitungsgebiet erschlossen. Jedenfalls handelt es sich soweit ersichtlich um die…

Urteil des Bundesgerichts vom 28. Juli 2017 (5A_924/2016)

Auslegung von Wegrechten: Erwerbsgrund und ­Interessenlage

Der Inhalt einer Dienstbarkeit (Wegrecht) bestimmt sich nach Art. 738 ZGB. In einem Thurgauer Fall wendet das Bundesgericht die bekannten Grundsätze an. Der Wille der Parteien, ein Notwegrecht zu begründen, muss sich aus dem Grundbucheintrag und aus dem Dienstbarkeitsvertrag ergeben, damit er gutgläubigen Dritterwerbern entgegengehalten werden kann.

Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Januar 2017 (HG.2014.229)

Gesetzliche Bürgschaft bei einem Grundstück im Verwaltungsvermögen: Separate Feststellungsklage erforderlich?

Art. 839 Abs. 4 ZGB verpflichtet den Subunternehmer nicht, gegenüber dem Grundeigentümer eine separate Klage auf Feststellung von Bestand und Höhe der Vergütungsforderung zu erheben, um die Bürgschaftshaftung zu begründen.