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Obligationenrecht AT

La prévisibilité du dommage comme limite à la réparation ?

Les avantages de cette approche dans la responsabilité contractuelle

Parteien, die einen Vertrag abschliessen, gehen dabei auch von bestimmten Erwartungen hinsichtlich der möglichen Folgen aus, die eine Vertragsverletzung nach sich ziehen könnte. Eigenartig ist, dass diesen Erwartungen im Fall, da der Vertrag verletzt wird und richterlich die Ersatzfolgen zu bestimmen sind, keine Rechnung getragen wird. Sophie Laurent postuliert, dass hier erneut viel stärker auf…

Arrêts du Tribunal fédéral du 10 décembre 2019 (4A_133/2019 et 4A_143/2019)

La fin anticipée du contrat d’entreprise pour cause de retard et le montant de la rémunération due en cas de prix forfaitaire

Gerät der Unternehmer im Laufe seiner Arbeiten in Rückstand, kann der Bauherr den Werkvertrag unter Berücksichtigung der Bedingungen von Art. 107 ff. OR gemäss Art. 366 Abs. 1 OR vorzeitig beendigen. Gemäss Lehre und Rechtsprechung steht ihm die Wahl zwischen Rücktritt (ex tunc) und Kündigung (ex nunc) offen. Dieses Urteil er­läutert, wie im Falle eines gekündigten Werkvertrags mit…

Urteil des Bundesgerichts vom 6. November 2019 (BGE 146 III 25)

Vertragsverletzung, Fälligkeit und Verjährung

Das Bundesgericht beharrt darauf, dass ein Schadenersatzanspruch sogleich mit der positiven Vertragsverletzung fällig wird und zu verjähren beginnt. Man mag das Ergebnis für sachgerecht halten – dogmatisch wandelt das Gericht auf einem Abweg.

L’architecte face aux entrepreneurs : acte en nom propre ou acte au nom du maître de l’ouvrage ?

Will der Architekt gegenüber dem Unternehmer den Bauherrn vertreten, muss er in dessen Namen handeln. Nun kann sich aber mitunter die Unterscheidung zwischen dem Handeln in fremdem Namen (direkte Stellvertretung) und dem Handeln im eigenen Namen (indirekte Stellvertretung) als schwierig erweisen. Zu Recht befürworten Lehre und Rechtsprechung eine natürliche Vermutung zugunsten der Annahme, der…

ATF 144 I 318, arrêt du Tribunal fédéral 2C_34/2017 du 24 août 2018

Responsabilité de l’État en cas de retard dans la planifi­cation

Ein Grundeigentümer kann sich nicht auf Art. 35 Abs. 1 lit. b RPG berufen, um eine Staatshaftungsklage zu be­gründen. Möglicherweise kann er die Widerrechtlichkeit staatlichen Handelns aus einer Verletzung von Art. 29 BV herleiten und auf diesem Weg den Ersatz des Schadens einfordern, der ihm durch den verspäteten Erlass eines Sondernutzungsplans durch eine Gemeinde entstanden ist.

Arrêt du Tribunal fédéral du 11 juin 2018 (4A_129/2017)

Du nouveau dans l’interprétation de l’art. 404 CO et son potentiel pour le mandat d’architecte ou d’ingénieur

Diesem Bundesgerichtsurteil zufolge kann ein Auftragnehmer bei vorzeitiger Auflösung des Auftrags (nach Art. 404 Abs. 1 OR) unter Umständen auch den Ersatz des Gewinns verlangen, den er aus einem Vertrag erzielt hätte, den er gerade deshalb nicht abgeschlossen hat, weil er sich auf den vorzeitig aufgelösten Auftrag eingelassen hat. Der ­Einbezug dieses Interesses in die Schadensberechnung (Ar…