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From the magazine BR/DC 3/2018 | S. 181-184 The following page is 181

Werkvertrag / Contrat d’entreprise (per Juni 2018)

Werkvertrag – Nachbesserung – Ersatzvornahme vor und nach der Ablieferung – Verfahren – ZPO 250; OR 98 (Contrat d’entreprise – Réfection – Exécution par substitution avant et après la livraison de l’ouvrage – CPC 250; CO 98)

(287) 1. Die Bauherrin verlangt von der Unternehmerin die Beseitigung von Mängeln und will ihr gerichtlich eine Frist ansetzen lassen mit der Androhung, dass «bei vollständig oder teilweise unbenutztem Ablauf der Frist dannzumal noch offene Nachbesserungsarbeiten auf Gefahr und Kosten der Gesuchsgegnerin einem Dritten übertragen werden (Ersatzvornahme)» (lit. A). Prozessual schlug sie den Weg über Art. 250 ZPO ein, der für die «Ansetzung einer Frist bei vertragswidriger Ausführung eines Werkes» das summarische Verfahren vorsieht (Art. 250 lit. b Ziff. 3 ZPO). Dieses Verfahren zeichnet sich namentlich durch eine Beschränkung der Beweismittel aus, indem der Beweis grundsätzlich durch Urkunden zu führen ist (Art. 254 ZPO), was das…

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