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From the magazine BR/DC 3/2018 | S. 188-189 The following page is 188

Weitere Verträge und Haftpflichtrecht / Autres ­contrats et responsabilité civile (per Juni 2018)

Werkeigentümerhaftung – Ausnahme vom Akzessionsprinzip – OR 58 (Responsabilité du propriétaire de l’ouvrage – Exception au principe de l’accession – CO 58)

(297) 1. Ein Chalet wurde unterhalb eines bestehenden, bergseitigen Chalets in einen Hang gebaut. Der Ersteller des neuen, unteren Chalets erstellte dazu – ohne dafür die Zustimmung der Eigentümer des bergseitigen Chalets einzu­holen – eine Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze und zum Teil sogar auf dem bergseitigen Nachbargrundstück. Infolge mangelnden Unterhalts stürzte diese Stützmauer ein und beschädigte das untere Chalet. Der Eigentümer des ­beschädigten, unteren Chalets versuchte in der Folge, die ­Eigentümer des bergseitigen Chalets gestützt auf Art. 58 OR haftbar zu machen, da sich die eingestürzte Mauer (teil­weise) auf deren Grundstück befunden habe. 2. Das Kantonsgericht verwies zuerst auf die Sachverhaltsfeststellung der Vor­instanz, wonach der ursprüngliche Eigentümer die Mauer…

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