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Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Die totalrevidierte Bauarbeitenverordnung

Das schriftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Per 1. Januar 2022 ist die totalrevidierte Bauarbeitenverordnung in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Neuerungen verlangt vom Arbeitgeber die schriftliche Dokumentation der für seine Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der kurzen Vorstellung dieser neuen Vorschrift. Die Online-Version des Beitrags…
Oliver Bucher, Erika Acs
BR/DC 2/2023 | S. 77

Urteil des Kantonsgerichts Graubünden vom 15. März 2022 (ZK2 20 39)

Haftung der Architektin aus fehlerhafter Planung und versäumter Verjährungsunterbrechung

Einer Architektin unterläuft ein Planungsfehler, indem sie ein Flachdach ohne Notüberläufe konzipiert und so die anerkannten Regeln der Baukunde verletzt. Dann kommt ein Bauleitungs- bzw. Beratungsfehler hinzu, indem sie es unterlässt, gegenüber einem fehlbaren Dachdecker die Verjährung zu unterbrechen bzw. den Bauherrn auf die Notwendigkeit der Verjährungsunterbrechung aufmerksam zu machen.

Arrêt du Tribunal fédéral du 7 mars 2022 (4A_230/2021)

La responsabilité de l’employeur sur un chantier dangereux

Art. 53 OR regelt die Unabhängigkeit des Zivilgerichts gegenüber einem strafrechtlichen Urteil. Dies betrifft das Verschulden und die Urteilsfähigkeit sowie die Feststellung des Schadens, aber auch die Einschätzung des Sach­verhalts und die Widerrechtlichkeit. Der Sorgfaltsnachweis des Geschäftsherrn (Art. 55 Abs. 1 OR) ist nur restriktiv zuzulassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich…

Urteil des Bundesgerichts vom 18. März 2022 (4A_415/2021)

Substanziierung eines Brandschadens – leicht gemacht!

Bei einem Brand entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Die Gebäudeversicherung zahlte, sie trat in die vertraglichen Rechte des Geschädigten gegen den mutmasslich haftbaren Unternehmer ein und klagte. In ihrer Rechtsschrift wurde nur der Gesamtbetrag des Schadens behauptet. Dennoch erachtete das Bundesgericht die Substanziierung des Schadens als genügend.

Weitere Verträge und Haftpflichtrecht / Autres contrats et responsabilité civile (per Juni 2021)

Responsabilité du propriétaire d’ouvrage – CO 58; CC 679 – Preuve du dommage et de la causalité – CC 8; CO 42 (Haftung des Werkeigentümers – OR 58; ZGB 679 – Beweislast für Schaden und Kausalität – ZGB 8; OR 42)

Grabungen und Bauten neben besonders ­setzungs- oder erschütterungsempfindlichen Nachbarbauten

Den Eigentümer, der durch Bauten oder Grabungen die Nachbargrundstücke oder dort vorhandene Vorrichtungen schädigt, trifft eine Haftung (Art. 679 i.V.m. Art. 685 ZGB). Thomas Siegenthaler untersucht diese Haftung namentlich mit Blick auf die sog. «Schadenanlage» (konstitutionelle Prädisposition) und auch hinsichtlich des Selbstverschuldens der geschädigten Nachbarin.

Le bois mort en forêt : quelles responsabilités pour le propriétaire forestier ?

Totholz, ob stehend oder liegend, spielt im Ökosystem Wald eine wichtige Rolle. Allerdings ist Totholz für Waldeigen­tümer und die Forstwirtschaft auch Anlass zur Sorge, da von Totholz für die Waldbenützer vielfältige Gefahren ausgehen (z. B. herunterfallende Äste und umstürzende Stämme, störende Ansammlungen von Totholz, etc.). In seinem Beitrag untersucht Vincent Perritaz die Frage,…