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From the magazine BR/DC 1/2018 | S. 42-44 The following page is 42

Geltungsbereich / Champ d’application (per Februar 2018)

Subjektiver Geltungsbereich / Champ d’application ratione personae

EuGH – Einrichtung des öffentlichen Rechts – Im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art (CJUE – Institution de droit public – Tâches d’intérêt public non commerciales)

4 Bei der Prüfung einer bestimmten Einrichtung unter den Tatbestandsmerkmalen der «Einrichtung des öffentlichen Rechts» ist die infrage stehende Stelle als solche zu untersuchen und nicht die Muttergesellschaft, von der diese Stelle abhängig ist. b. Ob die Einrichtung zum besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, beurteilt sich dementsprechend ausschliesslich nach der Zwecksetzung und Tätigkeit der infrage stehenden Einrichtung. c. Der alleinige Umstand, dass eine bestimmte Einrichtung durch eine öffentliche Auftraggeberin gegründet wurde oder dass diese Einrichtung ihre Tätigkeiten aus Mitteln der öffentlichen Auftraggeberin finanziert,…

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