Direkt zum Inhalt

Martin Beyeler

Alle Beiträge

Ausstand und Vorbefassung / Récusation et préimplication (per Februar 2023)

Zürich – Sachverhalt, der Vorbefassungs- und Ausstandsfragen aufwirft – Befangenheit bei Beziehungsnähe (Zurich – État de fait qui soulève des questions de préimplication et de récusation – Partialité en cas de proximité dans la relation litigieuse)
Martin Beyeler, Stefan Scherler, Jean-Baptiste Zufferey
BR/DC 1/2023 | S. 36

Vergabe und Vertrag / Adjudication et contrat (per Februar 2023)

Bund – Verbindlichkeit des Zuschlags in Bezug auf den Vertrag – Gerichtliche Vorschriften über das vertragliche Verhalten der Vergabestelle (Confédération – Caractère obligatoire de l’adjudication par rapport au contrat – Prescriptions du tribunal concernant le comportement contractuel de l’adjudicateur)

Fehlerkultur

Ich habe einen Fehler gemacht. In BR/DC 2020, S. 42, habe ich notiert, dass vor Bundesgericht im Fall von kantonalen und kommunalen Beschaffungsstreitigkeiten ein Fristenstillstand zu beachten sei…
Martin Beyeler
BR/DC 6/2022 | S. 310

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2022 (B-3580/2021)

Bei Freihandvergaben: Rechtsschutzversagen

Das BVGer legt das neue BöB so aus, dass bei überschwelligen Freihandvergaben der Sekundärrechtsschutz nicht zur Verfügung steht. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass der Beschwerdeweg gegenüber Freihandzuschlägen verschlossen ist, wenn die aufschiebende Wirkung nicht gewährt wird oder wenn es um einen Auftrag ausserhalb des Staatsvertragsbereichs geht.

BGE (ATF) 148 II 106

Zur Verjährung des Sanktionsanspruchs

Sieht die anwendbare Gesetzgebung nichts anderes vor, verjährt der vergaberechtliche Sanktionsanspruch binnen fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die der Sanktion zugrunde liegende Pflichtverletzung aufgehört hat. Bei unerlaubter Untervergabe beginnt der Fristenlauf mit der Beendigung der betreffenden Subunternehmerleistungen.
Martin Beyeler
BR/DC 4/2022 | S. 195

4. Vergabeverfahren / Procédure d’adjudication (per August 2022)

Wallis – Ausnahmetatbestände – Güterbeschaffung im Rahmen einer günstigen, zeitlich befristeten Gelegenheit (Valais – Circonstances exceptionnelles – Acquisition de biens à l’occasion d’une opportunité favorable et limitée dans le temps)
Martin Beyeler, Christoph Jäger, Stefan Scherler
BR/DC 4/2022 | S. 204