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From the magazine BR/DC 4/2019 | S. 235-237 The following page is 235

Vergabe und Vertrag / Adjudication et contrat (per August 2019)

Grundsätze / Principes

Tessin – Vertragsschluss nach Freihandvergabe ohne Publikation – Anweisung zur Vertragsauflösung (Tessin – Conclusion du contrat après une adjudication de gré à gré sans publication – Instruction donnée à l’adjudicateur de résilier le contrat)

(418) 1. Die Beschränkung der Entscheidungsbefugnis der vergaberechtlichen Beschwerdeinstanz auf die blosse Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung (Art. 18 Abs. 2 IVöB) greift nur im Fall des vergaberechtlich zulässig erfolgten Vertragsschlusses. 2. Nicht zulässig ist der Vertragsschluss, wenn er einen deutlich oberhalb der staats- Aus der ZeitschriftBR/DC 4/2019 | S. 235-237 Es folgt Seite № 236vertraglichen Schwellenwerte liegenden Auftrag betrifft, den die Vergabestelle freihändig vergeben hat, und wenn er dabei noch vor der Publikation des entsprechenden Zuschlags erfolgt. 3. Das VGer TI folgte in der Vergangenheit der Auffassung, dass es in dem Fall, in dem es…

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