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From the magazine BR/DC 1/2018 | S. 44-44 The following page is 44

Ausstand und Vorbefassung / Récusation et pré-implication (per Februar 2018)

BVGer – Bisheriger Leistungserbringer (TAF – Fournisseur antérieur)

9 1. «Eine Vorbefassung liegt vor, wenn ein Anbieter bei der Vorbereitung eines Submissionsverfahrens mitgewirkt hat, sei es durch das Verfassen von Projektgrundlagen, durch das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen oder durch das Informieren der Beschaffungsstelle über bestimmte technische Spezifikationen des zu beschaffenden Gutes». 2a. «Indem die Zuschlagsempfängerin das zu beschaffende Gut bereits bisher der Vergabestelle lieferte, dieses so schon vor der Ausschreibung der Beschaffung im technischen und preislichen Detail genau kannte und sich die Vergabestelle daher von ihr über bestimmte technische Spezifikationen infor­mieren lassen musste, ist sie als in diesem Sinne vorbefasst anzusehen» b. «Hingegen wurde die Zuschlagsempfängerin nicht in die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen als solche miteinbezogen. Aus den Akten ist jedenfalls nichts Gegenteiliges ersichtlich und wird von der…

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