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From the magazine BR/DC 1/2017 | S. 56-63 The following page is 56

Beschwerdeverfahren/Procédure de recours (per Februar 2017)

Grundsätze/Principes

Bund – Verwirkung des Beschwerderechts (Confédération – Péremption du droit de recours)

(80) 1. Eine unberücksichtigt gebliebene Anbieterin focht die Zuschlagsverfügung an und rügte namentlich die Art der Berechnung des zum Gegenstand der Bewertung gemachten Preises, die durch die Ausschreibung vorgegebene fixe Anzahl von Stunden sowie die Art und Weise, in der die (in der Ausschreibung vorbehaltenen) Verhandlungen geführt worden waren. 2. Die Auftraggeberin beantragte dem Gericht principaliter, auf die Beschwerde nicht einzutreten. Zur Begründung führte sie u.a. aus, die Beschwerdeführerin habe sämtliche ihrer Rügen verwirkt, da sie sie nicht schon mit Beschwerde gegen die Ausschreibungsverfügung geltend gemacht hatte. 3. Das BVGer weist die Auftraggeberin darauf hin, dass in der Ausschreibungsverfügung Verhandlungen lediglich vorbehalten wurden und dass Rügen gegen die konkret geschehene Verhandlungsführung nicht vor der betreffenden Verhandlung…

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