Formelle Enteignung / Expropriation formelle (per April 2022)
(260) Aktivlegitimation zur Enteignung: Das Recht zur Enteignung für ein kantonales Schulhausprojekt (Fachhochschule) steht nach bernischem Recht dem Kanton als Träger der fraglichen öffentlichen Aufgabe und nicht der Standortgemeinde als planendem Gemeinwesen zu. BGer (TF) 1C_453/2019; 1C_271/2021 (7.9.2021).
(261) Enteignungsentschädigung für die Erneuerung eines befristeten Überleitungsrechts für eine Hochspannungsleitung: Festlegung des Beurteilungsstichtags für die Bestimmung des Verkehrswerts der minderwertbelasteten Liegenschaft und der Verzinsungspflicht nach der vom Bundesgericht angewendeten Praxis auf den Zeitpunkt der abgelaufenen Dienstbarkeit (hier 1.1.2001) und nicht auf den Zeitpunkt der Einigungsverhandlung (hier 23.10.2015), dies zur Verhinderung einer Überentschädigung als Folge gestiegener Immobilienpreise während der langen Verfahrensdauer (E. 3). BVGer (TAF) A-5380/2020 (30.9.2021).
Aus der Zeitschrift BR/DC 2/2022 | S. 117-118 Es folgt Seite № 118V…