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From the magazine BR/DC 4/2018 | S. 241-241 The following page is 241

Récusation et pré-implication / Ausstand und Vorbefassung (per August 2018)

Zürich/BGer – Anschein von Befangenheit (Zurich/TF – Apparence de partialité)

(337) 1. Ein «Mitglied des Bewertungsgremiums (D.) und der Geschäftsführer einer Schwestergesellschaft der Zuschlagsempfängerin (I.) [kennen sich] aufgrund ihrer Einsitznahme im Vorstand des Vereins A. […]. Der Vereins­vorstand umfasst dabei insgesamt 15 Personen. Hinweise für eine darüber hinausgehende berufliche oder geschäftliche Verbindung zwischen D. und I. sind weder ersichtlich noch dargetan. Hinzu kommt, dass die Zuschlagsempfängerin und ihre hier fragliche Schwestergesellschaft Teil eines grösseren Konzerns sind. Sie stehen gegenseitig nicht in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis, sondern sind nur indirekt über die Konzernmutter und weitere zwischengeschaltete Gesellschaften verbunden.» 2a. «Allein aufgrund seiner gleichzeitigen Einsitznahme mit I. im mehrköpfigen Vorstand des Vereins A. besteht aus objektiver Sicht keine Veranlassung, die Unparteilichkeit von D. in Zweifel…

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