Weitere Verträge und Haftpflichtrecht / Autres contrats et responsabilité civile (per Juni 2018)
Werkeigentümerhaftung – Ausnahme vom Akzessionsprinzip – OR 58 (Responsabilité du propriétaire de l’ouvrage – Exception au principe de l’accession – CO 58)
(297) 1. Ein Chalet wurde unterhalb eines bestehenden, bergseitigen Chalets in einen Hang gebaut. Der Ersteller des neuen, unteren Chalets erstellte dazu – ohne dafür die Zustimmung der Eigentümer des bergseitigen Chalets einzuholen – eine Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze und zum Teil sogar auf dem bergseitigen Nachbargrundstück. Infolge mangelnden Unterhalts stürzte diese Stützmauer ein und beschädigte das untere Chalet. Der Eigentümer des beschädigten, unteren Chalets versuchte in der Folge, die Eigentümer des bergseitigen Chalets gestützt auf Art. 58 OR haftbar zu machen, da sich die eingestürzte Mauer (teilweise) auf deren Grundstück befunden habe. 2. Das Kantonsgericht verwies zuerst auf die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz, wonach der ursprüngliche Eigentümer die Mauer…