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From the magazine BR-DC 3/2018 | S. 178-179 The following page is 178

Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Januar 2017 (HG.2014.229)

Gesetzliche Bürgschaft bei einem Grundstück im Verwaltungsvermögen: Separate Feststellungsklage erforderlich?

Bettina Hürlimann-Kaup, Dr. iur., Professorin an der Universität Freiburg

Art. 839 Abs. 4 ZGB verpflichtet den Subunternehmer nicht, gegenüber dem Grundeigentümer eine separate Klage auf Feststellung von Bestand und Höhe der Vergütungsforderung zu erheben, um die Bürgschaftshaftung zu begründen.

L’art. 839 al. 4 CC n’oblige pas le sous-traitant à introduire une action en constatation du droit séparée contre le propriétaire foncier visant à constater l’objet et le montant de la créance de rémunération afin d’engager sa responsabilité de cautionnement.

Der Fall

(285) 1. Die Klägerin erbrachte als Subunternehmerin Bauarbeiten am Bahnhofsplatz einer Gemeinde. Mit der ­Begründung, ihre Vertragspartnerin habe sie nicht vollständig entschädigt, klagte sie gegen die Grundeigentümerin (ein Eisenbahnunternehmen) auf Feststellung des Bestehens der gesetzlichen einfachen Bürgschaft sowie der Forderung gegenüber der Beklagten in bestimmter Höhe zuzüglich Zins; eventualiter ersuchte sie um vorsorgliche Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts…

[…]