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From the magazine BR/DC 2/2018 | S. 131-132 The following page is 131

Formelle Enteignung / Expropriation formelle (per April 2018)

Aufsicht des BVGer über die Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 (ESchK 10) (Surveillance du TAF sur la Commission fédérale d’estimation de l’arrondissement 10)

(263) Die ESchK 10 als erstinstanzliches eidgenössisches Fachgericht in Enteignungssachen ist seit beinahe zwanzig Jahren mit einer sehr hohen Geschäftslast konfrontiert, die hauptsächlich auf enteignungsrechtliche Entschädigungsforderungen wegen Lärmimmissionen des Flughafens Zürich zurückzuführen ist – offenbar sind derzeit rund 1500 Fälle hängig und weitere 6000 könnten von der Enteignerin, der Flughafen Zürich AG, jederzeit an die EschK 10 überwiesen werden. Bei einer derartigen Geschäftslast stösst die im EntG derzeit vorgesehene Organisation der ESchK sowie insbesondere die Abgeltung ihrer Mitglieder in Form von Taggeldern, welche von den Enteignern zu bezahlen sind (Sportelsystem), an Grenzen (E. 2.1). Die strukturellen Probleme bewogen den (ehemaligen) Präsidenten der ESchK 10, beim Bundesgericht eine…

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