Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 3/2017 | S. 182-185 The following page is 182

Miteigentum und Stockwerkeigentum / Copropriété ordinaire et propriété par étages (per Juni 2017)

Miteigentum – Verbindlichkeit der Nutzungs- und Verwaltungsordnung für Rechtsnachfolger eines Miteigen­tümers – ZGB 649a I (Copropriété – Opposabilité du règlement d’utilisation et d’administration pour l’ayant cause d’un copropriétaire – CC 649a I)

(478) Eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung, die der Bauherr als damaliger Inhaber sämtlicher Miteigentumsanteile am Grundstück vor Fertigstellung der Überbauung erlassen hat, ist für die Erwerber der Miteigentumsanteile auch dann verbindlich, wenn die Überbauung in einem gegenüber der ursprünglichen Planung reduzierten Umfang erstellt wurde, ohne dass die Nutzungs- und Verwaltungsordnung an die neuen Verhältnisse angepasst worden wäre (E. III./2b). OGer (TC) ZH LB160016-O/U (25.8.2016).

[…]