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Baurecht

Wald / Forêt (mk) (per April 2024)

(195) Bewilligung der Errichtung dreier Wohngebäude in Lausanne: Die zu Art. 21 Abs. 2 RPG entwickelte Praxis gilt bei der Anwendung von Art. 13 Abs. 3 WaG sinngemäss. Notwendigkeit einer Überprüfung der Waldgrenzen (Waldfeststellung) verneint. BGer (TF) 1C_182/2022 (20.10.2023), E. 5. Siehe auch Nr. 77 (Verfahren und Rechtsschutz) und Nr. 154 (Natur- und Heimatschutz).

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu suspensiv erteilten Baubewilligungen

Überlegungen zu einer fragwürdigen Konstruktion

Die Rechtsprechung des Bundesgerichts unterscheidet bei unter Auflagen und Bedingungen erteilten Baubewilligungen in Teilbaubewilligungen und suspensiv bedingt erteilte Baubewilligungen. Es qualifiziert Letztere als Zwischen­entscheide, die nur unter eingeschränkten Voraussetzungen angefochten werden können. Alexander Rey und David Hofstetter zeigen in ihrem Beitrag die mit dieser Praxis…

Mangelhaftes Bauprojekt

Baubewilligung verweigern oder unter Auflagen und Bedingungen erteilen?

Baubewilligungen werden praktisch ausnahmslos unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Dies ist eine von mehreren Möglichkeiten, um Projektmängeln zu begegnen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip gebietet die nebenbestimmungsweise Behebung von Projektmängeln bis zu einem gewissen Grad. Gleichzeitig sind diesem Vorgehen auch Grenzen gesetzt. Diese Grenzen stehen in der vorliegenden Untersuchung im…
Michael Pletscher
BR/DC 2/2023 | S. 86