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From the magazine BR/DC 5/2020 | S. 302-304 The following page is 302

Formelle Enteignung / Expropriation formelle (per Oktober 2020)

Enteignungsentschädigung bei formeller Teilenteignung von in der Landwirtschaftszone liegenden, aber zu ­Wohnzwecken genutzten Grundstücken (Indemnité d’expropriation en cas d’expropriation formelle partielle d’immeubles destinés à l’habitation situés en zone agricole)

(520) Definitiver Erwerb eines Landstreifens von total 187 m2 von drei in der Landwirtschaftszone entlang einer Strasse gelegenen Grundstücken, welche der Wohnnutzung dienen, für die Sanierung der Strasse und deren Ausbau mitsamt Realisierung von Langsamverkehrsmassnahmen (Gehweg, Radstreifen, Fussgängerquerung mit Schutzinsel etc.): 1. Die enteigneten Flächen haben auf die bestehende Nutzung der Grundstücke und auf allfällige Erweiterungsmöglichkeiten gemäss Art. 24c RPG keinen Einfluss. Ihnen kann aber eine dem Schutz der Privatsphäre und der Erholung dienende Funktion nicht abgesprochen werden, weshalb die fraglichen Flächen gemäss dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich als Vorgartenland zu…

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