Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 5/2018 | S. 295-298 The following page is 295

Raumplanung / Aménagement du territoire (per Oktober 2018)

Richtplanung / Planification directrice (bw)

Keine Richtplanpflicht für ein Heizkraftwerk (Plan directeur non obligatoire pour une centrale thermique)

(451) 1. Während für Abfalldeponien (Art. 5 Abs. 2 VVEA) sowie für wichtige andere Abfallanlagen wie Kehricht­verbrennungsanlagen und Sondermüllverbrennungsanlagen eine Richtplanpflicht besteht, lässt sich eine solche aus Art. 5 VVEA für Heizkraftwerke – auch wenn in diesen biogene Abfälle wie Altholz verbrannt werden – nicht ableiten (E. 4.5). 2. Der Richtplanvorbehalt von Art. 8 Abs. 2 RPG bezieht sich auf Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Relevant sind eine grosse Flächen­beanspruchung, ein bedeutender Einfluss auf die Nutzungs- und Versorgungsstrukturen des Kantons, die Erzeugung gros­ser Verkehrsströme oder die Verursachung hoher Umwelt- und Landschaftsbelastungen (E. 4.6.1). Das geplante Heizkraftwerk ist höchstens von regionaler Bedeutung (jährliche Stromproduktion von 34 000 MWh, was…

[…]