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From the magazine BR/DC 5/2017 | S. 322-323 The following page is 322

Enteignung / Expropriation (per Oktober 2017)

Formelle Enteignung / Expropriation formelle

Formelle Enteignung durch Landerwerb (Expropriation formelle par acquisition de terrain)

(771) Die aufgrund eines geplanten Fuss- und Radwegs erforderliche Landabtretung stellt einen Eingriff in die von Art. 26 BV gewährleistete Eigentumsgarantie dar. Der Eingriff bedarf somit einer genügenden gesetzlichen Grundlage, eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss zudem verhältnismässig sein. Zwar handelt es sich bei der ­planungsrechtlichen Eigentumsbeschränkung grundsätzlich um einen schweren Grundrechtseingriff. Es besteht aber so- Aus der ZeitschriftBR-DC 5/2017 | S. 322-323 Es folgt Seite № 323wohl eine gesetzliche Grundlage wie auch ein überwiegendes öffentliches Interesse (Sicherheitsbedürfnis der Fussgänger und Velofahrer). Da lediglich ein Landstreifen von einer ­Breite von 4,50 m auf der Ostseite der betroffenen Parzellen des Beschwerdeführers vom Gemeinwesen beansprucht wird, erweist sich der Eingriff zudem als…

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