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From the magazine BR/DC 4/2016 | S. 246-251 The following page is 246

Procédure de recours / Beschwerdeverfahren (per August 2016)

Décisions sujettes à recours / Anfechtbare Entscheide

Graubünden – Anfechtung der Einladung – Verwirkung der Rügen (Grisons – Contestation de l’invitation – Péremption des griefs)

(419) 1. «Gemäss Art. 9 Abs. 2 SubV erfolgt die Einladung zur Offertstellung im Einladungsverfahren durch direkte Mitteilung. Diese Mitteilung ist als Ausschreibung zu ver­stehen, welche auch mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist […]. Nach Art. 25 Abs. 2 lit. a SubG gilt die Ausschreibung als selbständig anfechtbare Verfügung.» 2. «Die Beschwerdegegnerin wendet deshalb zu Recht ein, dass sich die Beschwerdeführerin gegen die von ihr beanstandete Preisgewichtung bereits bei Kenntnisnahme der Ausschreibung und der darin enthaltenen Preisgewichtung hätte zur Wehr setzen müssen.» 3. Das Verwaltungsgericht trat demzufolge auf diese Rüge nicht ein. VGer (TA) GR U 15 66 (15.9.2015).

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