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From the magazine BR/DC 2/2016 | S. 100-109 The following page is 100

Aménagement du territoire / Raumplanung (per April 2016)

Planification / Planung

Richtplan (Plan directeur)

(87) Qualifiziert der kantonale Richtplan ein Gebiet als «Gebiet mit zu prüfender Nutzung», besteht praktisch kein Anordnungsspielraum der Gemeinde mehr. Im kantonalen Richtplan wird zwischen kantonalen Zentren, regionalen Zentren, zentralen Orten in Entwicklungsräumen sowie zentralen Orten im ländlichen Raum unterschieden. Während eine offensive Bodenvorratspolitik insbesondere den kantonalen Zentren vorbehalten bleibt, soll im ländlichen Raum lediglich der Bedarf der ansässigen Bevölkerung abgedeckt werden. Die Siedlungsentwicklung ist in erster Linie nach innen zu lenken. Neue Flächenansprüche sind wenn immer möglich innerhalb des weitgehend überbauten Gebietes zu befriedigen. VGer (TA) TG VG.2013.163/E (23.4.2014); TVR 2014 Nr. 18. (ph)

Plan d’affectation (Nutzungsplan)

(88) Recours contre une mesure de planification, soit un plan général d’affectation adopté par le parlement cantonal sous la forme d’une loi; le…

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