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From the magazine BR/DC 1/2016 | S. 47-48 The following page is 47

Teilnahmebedingungen / Conditions d’admission (per Februar 2016)

Ausgewählte Einzelfragen / Questions choisies

EuGH – Verbindungen zu Konkurrenten – Kollusion (CJUE – Liens avec des concurrents – Collusion)

(25) 1. Jede Anbieterin hatte gemäss den Ausschreibungsunterlagen unter Ausschlussandrohung zu erklären, dass sie «nicht von anderen Konkurrenten abhängig oder mit ihnen verbunden ist», dass sie «keinen Vertrag mit anderen am Vergabeverfahren Beteiligten geschlossen hat oder schliessen wird» und dass sie «keinen Subunternehmerauftrag an andere am Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen (…) vergeben» wird. 2. Nach dem EuGH ist das, zumindest in dieser Allgemeinheit, als überschiessend und unzulässig einzustufen. a. «Eine solche Erklärung geht dadurch, dass damit jede Vereinbarung zwischen den Beteiligten ausgeschlossen wird, und zwar auch solche, die nicht geeignet sind, den Wettbewerb zu beschränken, über das hinaus, was zur Wahrung des Grundsatzes des Wettbewerbs im Bereich der öffentlichen Aufträge erforderlich ist.»

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