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From the magazine BR/DC 6/2015 | S. 365-368 The following page is 365

Zivilprozessrecht und SchKG/Procédure civile et poursuites (per Dezember 2015)

Nachreichen einer Bankgarantie anlässlich der Hauptverhandlung (Remise d’une garantie bancaire lors de l’audience principale)

(614) 1a. Der Rückbehalt wird erst zur Zahlung fällig, wenn die in Art. 152 Abs. 1 SIA-Norm 118 genannten Voraussetzungen erfüllt sind – namentlich auch die «Leistung der Sicherheit gemäss Art. 181». Wohl vor diesem Hintergrund reichte eine Unternehmerin, die auf Zahlung des Werklohnes klagte, anlässlich der Hauptverhandlung die Gewährleistungsgarantie einer Bank ein. b. Die Bauherrschaft machte eine Verletzung von Art. 229 und Art. 52 ZPO geltend: Die einen Tag vor der Hauptverhandlung beigebrachte Bankgarantie bilde kein echtes Novum, denn spätestens nach Kenntnisnahme der Klageantwort habe die Unternehmerin wissen müssen, dass die Bauherrschaft die Aushändigung einer solchen als Fälligkeitsvoraussetzung betrachte. Das Bundesgericht hielt dazu (in E. 5.3) fest: «Das mit der Eingabe vom 14. Mai 2014 vorgebrachte Neue liegt einerseits in der behaupteten…

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