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From the magazine BR/DC 3/2015 | S. 176-179 The following page is 176

Contrat d’entreprise / Werkvertrag (per Juni 2015)

Vertragsabschluss durch Miteigentümer – Weisungen (Conclusion du contrat par des copropriétaires – instructions)

(263) 1. Zwei Ehegatten besassen zusammen als Miteigentümer eine Ferien­wohnung (Stockwerkeigentum). Wegen einer mangelhaften Cheminéeanlage entstand ein Rechtsstreit mit einem Unternehmer. Das Ehepaar klagte gemeinsam gegen den Unternehmer. Dieser bestritt indessen die Aktivlegitimation des Ehemannes. Der Unternehmer hatte die Auftragsbestätigung an die Ehefrau gerichtet. Unterzeichnet wurde diese indessen vom Ehemann. 2. Das Obergericht hielt dazu (in der E. III/2 lit. c/bb) fest: «Dass mutmasslich der Kläger 2 die Auftragsbestätigung unterschrieben hat (…), macht ihn nicht per se zur Vertragspartei. Ist der Antrag an die Klägerin 1 gerichtet und unterschreibt sie der Kläger 2, steht im Vordergrund, dass er in Vertretung seiner Ehefrau gehandelt hat.» Der Ehemann hatte nicht geltend gemacht, dass der Unternehmer hätte merken müssen, dass nicht seine Ehefrau,…

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