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From the magazine BR-DC 1/2024 | S. 25-27 The following page is 25

Ausschluss vom Verfahren/Exclusion de la procédure (per Februar 2024)

Grundsätze/Principes

Luzern – Änderung der Ausschreibung – Unterlassung des Nachvollzugs in der Offerte – Verbot des überspitzten Formalismus (Lucerne – Modification de l’appel d’offres – Omission de prendre en compte la modification dans l’offre – Interdiction du formalisme excessif)

(30) 1a. Die Stadt Luzern schrieb im Zusammenhang mit der neuen Bahnhofstrasse Baumeisterarbeiten (Tief-, Strassen-, Werkleitungsbau und Siedlungsentwässerung) im offenen Verfahren aus. b. Nach der Ausschreibung berichtigte die Vergabestelle diese insofern, als sie den Ausführungstermin neu ansetzte und die Angebotsfrist verlängerte. 2. Die Berichtigung an sich war gemäss dem Verwaltungsgericht grundsätzlich zulässig; die Terminverschiebung in Bezug auf den Baubeginn erachtete es aufgrund der Umstände nicht als derart zentral, dass deswegen neue Anbieter zu erwarten gewesen wären. 3a. Die Beschwerdeführerin hatte im vor der Berichtigung erstellten Bauprogramm die…

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