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From the magazine BR-DC 1/2024 | S. 24-25 The following page is 24

Angebot und Variante/Offres et variantes (per Februar 2024)

Natur und Verbindlichkeit des Angebots/Nature et caractère obligatoire de l’offre

Zürich – Offerierte Dauer der Verbindlichkeit – Verbindlichkeit im Fall eines Beschwerdeverfahrens (Zurich – Durée de validité offerte – Validité en cas d’une procédure de recours)

(28) 1. Im Rahmen eines gemeinsamen Beschaffungsverfahrens mehrerer Kantone betreffend den Beizug einer externen Beratungsstelle gingen fünf Angebote ein. Der Regierungsrat des federführenden Kantons erteilte den Zuschlag der C AG. b. Gegen den Entscheid reichte die A AG Beschwerde ein. 2a. Die Ausschreibung sah eine Gültigkeit der Angebote von sechs Monaten vor, welche sich im Falle einer Beschwerde gegen den Zuschlagsentscheid automatisch um die Dauer des Beschwerdeverfahrens zuzüglich eines Monats verlängerte. b. Die Beschwerdeführerin erachte die Formulierung zur Gültigkeit der Angebote als unverhältnismässig und unhaltbar und behielt sich vor, die Gültigkeit auf sechs Monate zu beschränken und die…

[…]