Direkt zum Inhalt

From the magazine BR-DC 1/2024 | S. 16-17 The following page is 16

Ausstand und Vorbefassung/Récusation et préimplication (per Februar 2024)

Ausstand/Récusation

Bund – Ausstandsgründe – Revidiertes BöB – Grundsätze (Confédération – Motifs de récusation – LMP révisée – Principes)

(2) 1. «Nach Art. 29 Abs. 1 BV hat jede Person in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist. Insofern haben im Rahmen von Submissionsverfahren auch Anbieter einen Anspruch darauf, dass ihre Offerten durch eine unabhängige und unvoreingenommene Vergabebehörde beurteilt werden.» 2. «Mit dem Inkrafttreten des revidierten BöB sieht Art. 13 BöB neu eine eigenständige Ausstandsregelung vor, wobei die Ausstandsgründe in Abs. 1 Bst. a–d weitgehend identisch mit denjenigen von Art. 10 Abs. 1 lit. a–c VwVG sind und der Auffangtatbestand von Art. 13 Abs. 1 lit. e weniger umfassend ist als derjenige von Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG […]. Die Ausstandsregeln des allgemeinen Verfahrensrechts gelten grundsätzlich auch für…

[…]