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From the magazine BR/DC 6/2023 | S. 350-351 The following page is 350

Weitere Verträge und Haftpflichtrecht / Autres contrats et responsabilité civile (per Dezember 2023)

Schuldnerverzug – Rücktritt vom Vertrag – Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag – Verjährung – OR 109, 423 I, 60 I (Demeure du débiteur – Résolution du contrat – Gestion d’affaires imparfaite – Prescription – CO 109, 423, 60 I)

(534) 1. Wer nach den Regeln des Schuldnerverzugs vom Vertrag zurücktritt, hat Anspruch auf den Ersatz des negativen Vertragsinteresses, sofern der Schuldner nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt (Art. 109 Abs. 2 OR). Zur Schadensermittlung ist «der tatsächliche Vermögensstand mit dem [hypothetischen] Vermögensstand zu vergleichen, der bestünde, wenn der Vertrag nicht geschlossen wäre» (E. 3.1). 2. Art. 423 Abs. 1 OR findet auf die unechte Geschäftsführung ohne Auftrag (Eigengeschäftsführung, Geschäftsanmassung) Anwendung (E. 4.1, mit Hinweis auf BGE 126 III 283 E. 4b/aa). Der Geschäftsherr kann demnach die aus der Führung seiner Geschäfte entspringenden Vorteile – in casu den Mietertrag…

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