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From the magazine BR/DC 4/2023 | S. 185-188 The following page is 185

Planung und Nutzung des Untergrunds

Der Untergrund bietet sich für vielfältige Nutzungen an. Die Räume liegen übereinander oder nebeneinander und können für eine selbständige oder ergänzende Nutzung bestimmt werden. Konflikte sind durch die Richtplanung und die Nutzungsplanung zu lösen. Die oberflächennahen Räume folgen den allgemeinen Nutzungsbestimmungen, die Räume im Untergrund sind punktuell durch Sachplanungen zu regeln. Zur Nutzung berechtigt sind der Eigentümer im privaten Untergrund und der Kanton bzw. die Konzessionärin im öffentlichen Untergrund. Das kantonale Recht ist gefordert.

Le sous-sol se prête à de multiples utilisations. Les espaces se superposent ou se juxtaposent et peuvent être destinés à une utilisation soit autonome, soit complémentaire. Le plan directeur et le plan d’affectation règlent les conflits potentiels. Les espaces situés à la surface du sol suivent les dispositions générales d’utilisation ; ceux en sous-sol sont parfois sujets à des planifications sectorielles. Le droit d…

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