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From the magazine BR/DC 2/2023 | S. 113-115 The following page is 113

Infrastrukturprojekte / Projets d’infrastructure (per April 2023)

Nutzungsplanänderung für die Errichtung eines Fussballstadions (Modification du plan d’affectation pour la construction d’un stade de football)

(204) Beschwerde gegen abweisenden Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau betreffend die Beschwerde gegen den Beschluss der Stadt Aarau über die Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (BNO) «Stadion 2017» (Änderungen der zulässigen Verkaufsnutzungen sowie der für den Pflichtgestaltungsplan Torfeld Süd geltenden Planungsziele und Sondervorschriften) 1. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind Abweichungen vom Richtplan zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sowie von untergeordneter Bedeutung sind und wenn es nach den Umständen unzumutbar erscheint, vorher den Richtplan förmlich zu ändern. Eine strikte Bindung an den Richtplan erscheint nicht angezeigt, wenn diese einer gesamthaft besseren Lösung entgegensteht (E. 3.5). Zwar ändert die streitige Teiländerung die im Pflichtplangebiet zugelassenen Nutzungen…

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