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From the magazine BR/DC 6/2022 | S. 327-328 The following page is 327

Urteil des Bundesgerichts vom (BGer 4A_306/2018)

Wandelung beim Kauf von Stockwerkeigentum ab Plan

Tritt ein Erwerber einer Stockwerkeigentumswohnung ab Plan von seinem Vertrag zurück, entbindet das die Veräusserin nicht von ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den anderen Erwerberinnen und Erwerbern, das Mehrfamilienhaus zu erstellen und ihnen ihre Stockwerkeigentumswohnungen zu Eigentum zu übertragen.

Le fait qu’un acquéreur d’un appartement en propriété par étages sur plan se départisse de son contrat n’a pas pour effet de libérer l'aliénateur de ses obligations contractuelles envers les autres acquéreurs de construire l'immeuble et de leur transférer la propriété de leurs parts.

Der Fall

(562)  Eine Veräusserin, die A. AG, verpflichtete sich am 10. Dezember 2010 im Rahmen eines öffentlich beurkundeten Vertrags zur schlüsselfertigen Erstellung eines Zweifamilienhauses und zur Übertragung des Eigentums der darin enthaltenen Stockwerkeigentumseinheit Nr. xxx, Grundbuch U, an das Ehepaar B. («Gartenwohnung» gemäss vorinstanzlichem Urteil E. 2.3.1…

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