Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 6/2022 | S. 320-321 The following page is 320

Urteil HG170120 des Handelsgerichts Zürich vom (ZR 121/2022 S. 92)

Keine Pflicht des Architekten zur Selbstkontrolle

Muss ein Architekt in seiner Rolle als Bauleitung die von ihm selber erstellten Pläne kontrollieren? Und was soll die Bauherrschaft tun, wenn ein Unternehmer seine eigene Mängelhaftung bestreitet und dabei auf angebliche Planungsfehler des Architekten verweist?

Lorsqu’il agit en tant que direction des travaux, l’architecte doit-il contrôler les plans qu’il a lui-même élaborés? Que doit faire le maître de l’ouvrage lorsqu’un entrepreneur conteste sa responsabilité en raison des défauts et se prévaut d’une prétendue erreur de planification de l’architecte?

Der Fall

(559)  Die Eigentümerin eines Hallenbades, welches vor mehr als 40 Jahren erbaut worden war, zog im Hinblick auf eine Gesamtsanierung eine Generalplanerin bei und übertrug die Ausführung dann einer Generalunternehmerin. Kurz nach der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades zeigten sich verschiedene Schadensbilder. Insbesondere machte die Eigentümerin eine Undichtigkeit der Flachdächer geltend. Die…

[…]