Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 5/2022 | S. 279-286 The following page is 279

Baubewilligung / Autorisation de construire (per Oktober 2022)

Baubewilligungspflicht – Assujettissement à autorisation (as)

Zulässigkeit einer kantonalen Praxisänderung zur Baubewilligungspflicht (Admissibilité d’un changement de pratique cantonale concernant l’assujettissement à autorisation)

(432) Jeweils ohne Baubewilligung ersetzten die Eigen­tümer an ihrer im Kantonalen Schutzinventar verzeichneten und im ISOS-Bereich gelegenen Liegenschaft «Haus der Eintracht» in Lachen zuerst die Fenster mit Holzumrahmung durch solche mit Kunststoffumrahmung und etwas später die Holzfensterläden durch Aluminiumfensterläden. Auf Meldung eines Nachbarn forderte die Gemeinde die Eigentümer auf, für die vorgenommenen Bauarbeiten ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, obwohl der Ersatz von Fenstern, Jalousien und Rollläden an geschützten und in der Kernzone sowie im ISOS-Bereich gelegenen Bauten bis anhin nicht als bewilligungspflichtig betrachtet wurde. Die Vorinstanz erachtete zugunsten der Bauherrschaft die rückwirkende Anwendung dieser…

[…]