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From the magazine BR/DC 2/2022 | S. 86-93 The following page is 86

Raumplanung / Aménagement du territoire (per April 2022)

Richtplanung – Planification directrice (bw)

Festsetzung des Grenchenbergs als Windparkstandort im kantonalen Richtplan (Inscription du site d’un parc éolien sur la Montagne de Granges dans le plan directeur cantonal)

(121) Richtplanpflicht für einen Windpark mit sechs Windenergieanlagen mit einer maximalen Gesamthöhe von 160 m, einer maximalen Nabenhöhe von 99 m und einem maxi­malen Rotorenradius von 61 m bejaht. Die Anlage hat unstreitig gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt – der Grenchenberg liegt in der kantonalen Juraschutzzone und teilweise im kantonalen Vorranggebiet Natur und Landschaft und der Projektperimeter grenzt im Osten an das BLN-Objekt «Weissenstein»; sie bedarf daher einer Grundlage im kantonalen Richtplan (Art. 8 Abs. 2 und Art. 8b RPG, Art. 10 EnG). Erforderlich ist eine Standortfestsetzung, die aufgrund einer Evaluation von Standortvarianten anhand der Standortkriterien und einer Interessenabwägung erfolgen muss (E. 2.1). Die Standortabklärungen…

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