Ausschluss vom Verfahren / Exclusion de la procédure (per Februar 2022)
Grundsätze / Principes
Bund – Ausschluss in kleinen Märkten (Confédération – Exclusion dans les petits marchés)
(66) 1. Die «Missbrauchsgefahr [ist] bei einem vergaberechtlichen Ausschluss insbesondere dann gross, wenn [danach] nur noch ein Angebot übrigbleibt. Entsprechend ist beim Ermessensausschluss eine gewisse Zurückhaltung geboten […]. Die Prüfung der Offerten hat entsprechend pflichtgemäss und widerspruchsfrei zu erfolgen». 2. «Das Wirtschaftlichkeitsprinzip darf umgekehrt […] nicht dazu führen, dass einzelne Angebote in einem kleineren Anbietermarkt weniger genau geprüft werden als andere.» BVGer (TAF) B-6261/2020 (18.5.2021). (mb)
Ausschluss infolge eines Formfehlers / Exclusion pour vice de forme
Graubünden – Unvollständigkeit des Angebots – Kalkulationsschema (Grisons – Offre incomplète – Schéma de calcul)
(67) 1. Die Vergabestelle schloss eine Anbieterin von einem Vergabeverfahren für Belagsarbeiten wegen Nichteinreichung des…